Regulierung

Die Regulierung von Medien bewegt sich zwischen der Kontrolle durch den Staat und der Eigenkontrolle durch die Medien selbst.

Bei Printmedien wie Zeitungen und Zeitschriften ist es vor allem der wirtschaftliche Erfolg, der für die Regulierung sorgt: die Herstellung kostet Geld, das über Abonnements und Anzeigen hereingeholt wird. Was sich finanziell nicht trägt, verschwindet vom Markt.

Der private Rundfunk und private TV-Sender finanzieren sich ebenfalls vor allem über Werbung. Hier kommt aber eine regulierende Einrichtung ins Spiel. Sie sorgt dafür, dass sie Vorschriften und Gesetze einhalten. Diese Aufgabe übernimmt der Medienrat, von dem es einen in jeder der drei Sprachgemeinschaften Belgiens gibt.

Dass Journalisten ihre Arbeit korrekt ausführen, darüber wacht der „Conseil de déontologie journalistique“, der Rat für journalistische Deontologie.  

Der Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Der Medienrat wacht darüber, dass Medienvorschriften und -gesetze eingehalten werden. Ein Beispiel: Damit sich die verschiedenen Rundfunksender technisch gegenseitig nicht stören, erhält jeder  eine bestimmte Frequenz mit einer begrenzten Sendestärke.

Die Aufgaben des Medienrates reichen aber noch weiter: er erteilt Sendelizenzen, beobachtet den Medienmarkt und erstellt Gutachten zu Medienthemen. Im Prinzip ist der Medienrat der DG auch für die Anerkennung privater TV-Sender zuständig, von denen es aber in der DG keinen einzigen gibt.

Die Arbeit des Medienrates ist in zwei Gremien organisiert:

  • Die Gutachtenkammer: In ihr arbeiten die Medienanbieter und -nutzer zusammen. Als beratende Mitglieder, das heißt ohne Stimmrecht, stehen ihnen Vertreter der im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertretenen Fraktionen zur Seite. Die Gutachtenkammer erkennt Privatsender an, sammelt eventuelle Beschwerden von Mediennutzern und gibt Anregungen.
  • Die Beschlusskammer: Sie besteht aus dem Präsidenten des Medienrates sowie zwei weiteren externen Mitgliedern. Damit der Medienrat als unabhängiges Gremium entscheiden kann, darf per Dekret keines der drei Mitglieder einem der Medienanbieter vor Ort nahestehen. Die Beschlusskammer befasst sich hauptsächlich mit der Lizensierung und Frequenzzuteilung für Privatsender, elektronischen Kommunikationsnetzen, Marktanalysen, Verbraucherschutz und dem Europäischen Rechtsrahmen.

Mit der Schaffung des Medienrates setzte Belgien eine Richtlinie der EU um, die eine entsprechende Regulierung forderte. Weil die Medien in Belgien zu den Aufgabenbereichen der drei Sprachgemeinschaften gehören, gibt es auch drei Medienräte:

  • den Conseil supérieur de l'audiovisuel (CSA)  für die Föderation Wallonie-Brüssel
  • den Vlaamse Regulator voor de Media VRM für die flämischen Medien
  • den Medienrat für die Medien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Internetseite des Medienrates liefert ausführliche Informationen darüber:

  • wer in welchem Gremium Mitglied ist,
  • was sie tun und
  • wie die Gesetze lauten, die für diese Arbeit gelten.

Auch eine aktuelle Liste der anerkannten Netzbetreiber, Radio- und TV-Sender ist dort veröffentlicht.

Der Rat für journalistische Deontologie

 

Was Journalisten schreiben, prägt unser Bild von der Welt. Im Idealfall sollten Journalisten unabhängig, objektiv und umfassend berichten. So bekommen wir Nutzer die bestmöglichen Informationen. Diese Selbstverpflichtung nennt man Deontologie.

Wie objektiv und korrekt Journalisten berichten, darüber besteht nicht immer Einigkeit. Für den Fall von Streitigkeiten dieser Art gibt es ein Gremium. Es besteht aus Experten und kann eine Stellungnahme dazu abgeben. Es heißt „conseil de déontologie journalistique“, Rat für journalistische Deontologie.

Er besteht seit 2009 und setzt sich aus Vertretern all derer zusammen, die mit Medien zu tun haben: Verleger, Journalisten, Chefredakteure und Vertreter der Bürger. Falls jemand mit einer Berichterstattung nicht einverstanden ist, kann er den Rat bitten, den Fall zu prüfen und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Einige Beispiele von erhobenen Vorwürfen aus den letzten Jahren:

  • Jemand fühlt sich durch die Berichterstattung in seiner Ehre massiv verletzt.
  • Das Recht am eigenen Bild eines Bürgers wurde nicht respektiert.
  • Journalisten haben sich Informationen mit unlauteren Methoden besorgt.
  • Eine Veröffentlichung stigmatisiert eine Bevölkerungsgruppe.

In diesen (und zahlreichen weiteren) Fällen hat der Rat eine Stellungnahme abgegeben und gegebenenfalls eine Vermittlung zwischen Urheber und Opfer angeboten.

Zudem arbeitet der Rat an ethischen Leitlinien. An denen können sich die Journalisten bei ihrer Arbeit orientieren. Und der Rat informiert ebenfalls die Bevölkerung darüber. Die Arbeit betrifft sowohl die gedruckten als auch die audiovisuellen Medien.

Der „conseil de déontologie journalistique“ befasst sich mit der Arbeit der deutsch- und französischsprachigen Journalisten. Für die Medien in Flandern ist der Raad voor de Journalistiek zuständig.

Die Internetseiten der Räte liefern ausführliche Informationen über

  • ihre Arbeit,
  • bearbeitete Fälle und
  • ethische Fragen bezüglich der Arbeit der Journalisten.