Tarife und Allgemeine Bedingungen

Die Materialausleihe möchte allen Kunden einen bestmöglichen Service bieten. Damit das funktioniert, gibt es ein paar Regeln. Weitere Auskünfte erhalten Sie gern bei den Mitarbeitern der Materialausleihe. 

Ausleihbedingungen

Das Material muss zu den angegebenen Öffnungszeiten ordnungsgemäß abgeholt und zurückgegeben werden.

Das Material wird vor dem Abtransport gemeinsam mit dem Personal des Dienstes auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit überprüft.

Die Ausleihgebühr ist bei der Abholung zu zahlen, es wird ein Ausleihvertrag erstellt. Es wird keine Kaution erhoben, statt dessen wird der Personalausweis des Abholers elektronisch eingelesen.

Der Ausleiher erhält von den Mitarbeitern der Materialausleihe die Unterweisung, wie das Material bedient wird. Der Abholer unterschreibt, dass er diese Unterweisung erhalten hat, um das Material ausleihen zu dürfen.

Mit dem Unterzeichnen des Ausleihvertrages erklärt der Kunde sich damit einverstanden die AGB zu akzeptieren, d.h. das ausgeliehene Material nur für den vereinseigenen Gebrauch bzw. Eigengebrauch zu nutzen. Ein Weiterverleihen ist untersagt, kann juristisch verfolgt werden und zum Ausschluss aus der Kundenliste führen.

Der Ausleiher muss die Bedingungen der Materialausleihe beachten und für eventuelle in der Zeit der Ausleihe entstandene Beschädigungen oder einen Diebstahl selbst aufkommen, bzw. durch eine Versicherung gedeckt sein.

Wenn die vertraglich festgehaltene Ausleihdauer nicht eingehalten wird, wird zusätzlich zur dadurch entstandenen Ausleihgebühr eine Strafgebühr von 50 % der Endsumme erhoben. Bei einer weiteren Überschreitung der Ausleihdauer erfolgt eine schriftliche Abmahnung, die bei erneuter Zuwiderhandlung zum Ausschluss bis zu fünf Jahren führen kann.

Wird reserviertes Material nicht abgeholt oder die Reservierung nicht mindestens eine Woche vor dem vereinbarten Abholtermin annulliert, wird die komplette Ausleihgebühr berechnet.

Bei der Rückgabe wird gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Materialausleihe die Vollständigkeit des Materials überprüft.

Abholung und Rückgabe

Bitte sehen Sie genügend Helfer für das Aufladen vor - das Personal der Materialausleihe ist nicht dazu verpflichtet, dem Kunden beim Beladen seines Fahrzeugs zu helfen und kann nicht für Schäden, die durch das Beladen entstehen, haftbar gemacht werden. Annahmen oder Abgaben von umfangreichen Materialbestellungen müssen spätestens 30 Minuten vor der Pause bzw. Schließung erfolgen.

Haftung                    

Der Abholer haftet für das Material. Er akzeptiert mit seiner Unterschrift die AGB der Materialausleihe und ist verantwortlich für die Regulierung von Schäden jeglicher Art. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung.

Kaution / Personalausweis

Die Ausleihgebühr ist beim Abholen des Materials zu zahlen. Der Personalausweis des Abholers wird elektronisch eingelesen. Die Daten werden im Ministerium verschlüsselt gespeichert, sodass der Datenschutz gewährleistet ist.

Zelt- und Lagermaterial

Im Juni, Juli und August haben Jugendgruppen bei der Ausleihe von Zelten Vorrang. Die Reservierung erfolgt für diesen Zeitraum ausschließlich über den Rat der Deutschsprachigen Jugend.

Bitte beachten Sie: Bei der Ausleihe von Zelten sind min. 2 Personen für die Be- und Entladung erforderlich.

Mehrwertsteuer

Unsere Umsätze sind nicht mehrwertsteuerpflichtig (u.a. Art. 44 § 2), daher dürfen keine Rechnungen mit MwSt. erstellt bzw. die MwSt. nicht ausgewiesen werden.

Batterien

Die Materialausleihe verleiht Geräte ohne Batterien, diese müssen Kunden zusätzlich besorgen.

Ausnahmen sind Schallpegelmessgerät, Diktiergerät und Fernbedienungen: Diese Geräte sind mit Batterien ausgestattet.  Kameras und Fotoapparate enthalten Akkus.

Tarife

Die günstigen Ausleihgebühren gelten nur für Vereinigungen und für maximal 6 Tage (ausgenommen Feiertage).

Mit Beginn des 7. Tages bis zum 13. Tag einschließlich erhöht sich der Preis um 50%.
Mit jeder weiteren Woche kommen weitere 50% hinzu. Aufgrund der reduzierten Öffnungszeiten der Materialausleihstelle St.Vith tritt die 50%ige Erhöhung des Preises hier nicht mit Beginn des 7. Tages, sondern mit Beginn des 9. Tages bis zum 13. Tag einschließlich in Kraft. Mit jeder weiteren Woche kommen ebenfalls weitere 50% hinzu.

Für Privatpersonen und Firmen gilt von vorneherein die doppelte Ausleihgebühr, die Regelung der zusätzlichen 50% für jede weitere Woche gilt hier ebenfalls.